Flexible Arbeitszeiten
Flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitpensen auch auf Kaderebene (je nach Bereich, im Rahmen der Sicherstellung der Betreuungsqualität)
Wir sind ein soziales Unternehmen für Menschen mit einer Behinderung. Alle unsere Aktivitäten zielen darauf, sie darin zu stärken, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Zu diesem Ziel bieten wir Jugendlichen und Erwachsenen Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie Wohnmöglichkeiten mit professioneller Betreuung, Begleitung und Beratung. Unser Angebot umfasst rund 100 Wohn- und 480 Arbeitsplätze an achtzehn Standorten, 17 davon im Kanton Basel-Landschaft, einer im Kanton Basel-Stadt. Damit stemmen wir einen Grossteil der Behindertenhilfe des Kantons Basel-Landschaft, geführt unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Unsere einzelnen Angebote sind so vielfältig wie die Menschen, zu deren Wohl und in deren Interesse wir handeln. Die Eingliederungsstätte Baselland ESB stellt deren individuelle Bedürfnisse konsequent ins Zentrum.
Flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitpensen auch auf Kaderebene (je nach Bereich, im Rahmen der Sicherstellung der Betreuungsqualität)
1 x 15 Minuten pro Tag bezahlte Pause ab einer Arbeitszeit von mind. 4 Stunden 2 x 15 Minuten pro Tag bezahlte Pausen ab einer Arbeitszeit von mind. 8 Stunden
Jobbticket kann vergünstigt bezogen werden Ausgleichszahlung bei einem GA nach Beleg
Zusätzlich zur gesetzlichen Kinder-/Ausbildungszulage: 1 Kind CHF 300.- pro weiteres Kind CHF 50.- Die Familienzulage ist pensenabhängig und wird in Ergänzung zu einer allfälligen Zulage des Partners ausgerichtet.
Möglichkeiten für unbezahlten Urlaub
Möglichkeiten für Home-Office (je nach Bereich)
Die ESB übernimmt die Prämien für die Krankentaggeld- und Nichtbetriebsunfallversicherung. Bei Unfall sind die Mitarbeitenden 1. Klasse versichert.
Finanzierung BVG 55% Arbeitgeber / 45% Arbeitnehmer
Regelmässige interne und externe Weiterbildungsangebote mit Kostenbeteiligung durch die ESB.
Regelmässige interne und externe Weiterbildungsangebote mit Kostenbeteiligung durch die ESB.
Während 16 Wochen Mutterschaftsurlaub 100% des durchschnittlichen Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate.
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03.09.2024
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