Hohenlinden

Die Hohenlinden in Solothurn bezweckt die persönliche Förderung, berufliche Ausbildung und Integration von jungen Menschen, die (noch) keine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt absolvieren können. Sie bietet ca. 40 Ausbildungsplätze sowie verschiedene Integrations- und berufsbildungsvorbereitende Massnahmen an.
Die Hohenlinden versteht sich als eine offene Institution mit starker Ausrichtung am Arbeitsmarkt. Die Angebote werden der Nachfrage entsprechend flexibel gestaltet.



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Benefits
Vorsorge Plus
60% Arbeitgeber / 40% Arbeitnehmer
Parkplätze
Kostenlose Parkplätze
Lohn und Boni
Lohn in Anlehnung an kantonale Richtlinien für die Berufe im sozialen und sozialmedizinischen Bereich.
Firmen-Auto Privatnutzung
Für die Dienstfahrten wird ein Hohenlinden-Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Dienstfahrten, welche mit Privatauto gemacht werden müssen, werden entschädigt (CHF 0.70 / km).
ÖV-Anbindung
Gute Anbindung an ÖV (Bus 4).
Gratis Getränke
Gratis Bezug von warmen Getränken.
Vergünstigung Verpflegung
Verpflegung wird durch eigene Küche(n) sichergestellt. Die in der Hohenlinden eingenommene Mahlzeiten sind von Mitarbeitenden vergünstigt, zu den aktuellen Ansätzen für Naturalbezüge der AHV / EStV zu bezahlen.
Gratis Snacks
Alle warme Getränke aus dem Automat sind für die Mitarbeitende und Lernenden gratis. Z'nüni und Z'vieri wird von der Hohenlinden bereit gestellt.
Kantine
Die in der Hohenlinden eingenommene Mahlzeiten sind von Mitarbeitenden vergünstigt, zu den aktuellen Ansätzen für Naturalbezüge der AHV / EStV zu bezahlen. Kantine der FHNW Standort Solothurn befindet sich im Quartier und wird von Hohenlinden bewirtschaftet.
Gesundheits-Massnahmen
Moderne Infrastruktur, welche die mit dem SUVA-Vorschriften konform ist.
Bezahlte Pausen
Bezahlte Pause vormittags und nachmittags.
Ferien Plus
Bei der Arbeitszeit von 45 h / Woche (bei 100% Anstellung) haben die Mitarbeitenden bis zu 9 freie Wochen (inkl. Feiertage) pro Jahr.
Unbezahlte Ferien
Unbezahlte Ferientage sind in Absprache möglich.
Sabbatical
In Absprache kann ein unbezahlter Urlaub bezogen werden, wenn dies aus organisatorischen Gründen möglich ist.
Zulagen / Spesen
Abend-, Nacht-, Wochenendzulagen gemäss Personalreglement.