Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Sie sind zuständig für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB stellen das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicher. Sie sind zuständig für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes.