Reduzierte Arbeitszeiten
40-Stunden Woche
Unsere Prinzipien
Menschen mit Beeinträchtigung sind gleichwertige Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie haben das Recht auf Menschenwürde und Teilhabe an der Gesellschaft. Selbstbestimmung und Entfaltung.
Alle Menschen sind einzigartig und verfügen über Fähigkeiten und Ressourcen. Sie streben ein Leben lang nach Selbstbestimmung und Entfaltung. Sie wollen eigene Erfahrungen machen, Grenzen spüren, diese erweitern oder akzeptieren. Grundlage dazu sind Geborgenheit und soziale Anerkennung.
Individuelle Begleitung
Wir begleiten Menschen mit Beeinträchtigung. Wir lassen uns dabei von der personenzentrierten Haltung leiten. Sie basiert auf der Grundannahme, dass jede Person weiss, was für sie richtig und gut ist. Es ist wichtig, mit den Menschen mit Beeinträchtigung zusammen und nicht stellvertretend für sie Probleme zu lösen und Entscheidungen zu treffen.
40-Stunden Woche
Jahresarbeitszeit
Die SBU unterstützt Aus- und Weiterbildungen
Die üblichen Zulagen (Samstag, Sonntag, Feiertag, Abend, Nacht) werden entschädigt. Das Orange-Urteil wird umgesetzt.
Interne Kurse werden angeboten. Externe Kurse werden unterstützt, wenn es im Interesse der SBU ist.
Leistungen über BVG-Minimum
- Lohnfortzahlung über das volle Nettogehalt während Dauer der Arbeitsunfähigkeit. - Krankentaggeldversicherung (max. 730 Tage pro Fall - UVG bei Suva
Vergünstigte Preise für - Wäschereidienstleistungen - Eigenprodukte der Werkstatt
- nach erfülltem 10. Dienstjahr Sonderurlaub von 10 Arbeitstagen. Nach jedem weiteren 5. Dienstjahr 20 Arbeitstage Sonderurlaub. - Bei regelmässiger Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen 10 Arbeitstage bereits ab 5. Dienstjahr - Mind. Hälfte wird ausbezahlt, Rest Sonderurlaub
Nach Absprache mit vorgesetzter Person möglich. Betrifft Bürotätigkeiten.
Auf Antrag ist unbezahlter Urlaub möglich, wenn der Ausfall abgedeckt werden kann.
Regelmässige Treffen der Angestelltenvertretung mit der Geschäftsführung.
Unabhängige und fachlich ausgewiesene externe Ombudsstelle.
- 25 Arbeitstage nach dem erfüllten 20. Altersjahr - 30 Arbeitstage nach dem erfüllten 60. Altersjahr Massgebend ist das Folgejahr, nach dem das Altersjahr erfüllt wird.