Psychoonkologin / Psychoonkologe oder Psychotherapeutin / Psychotherapeut
AG · Baden · Psychiatrische Dienste Aargau AG
Psychologinnen und Psychologen befassen sich wissenschaftlich mit dem menschlichen Erleben und Verhalten und wenden dieses Wissen an, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Sie klären ab, beraten, begleiten und behandeln Einzelpersonen, Paare oder Gruppen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Wirtschaft oder Justiz. Der Beruf eignet sich für Menschen, die sich für menschliches Denken, Fühlen und Handeln interessieren, gerne wissenschaftlich fundiert arbeiten und einen engen Kontakt zu Menschen in belastenden Situationen schätzen. Die Berufsbezeichnung Psychologin oder Psychologe ist in der Schweiz gesetzlich geschützt und setzt einen universitären Masterabschluss voraus.
Psychologinnen und Psychologen untersuchen und beschreiben das Erleben und Verhalten von Menschen und setzen dieses Wissen praktisch ein. Sie führen psychologische Abklärungen durch, erheben Testresultate und erstellen darauf aufbauend Diagnosen oder Einschätzungen. In Beratungs- und Therapiegesprächen unterstützen sie Klientinnen und Klienten dabei, mit psychischen Belastungen, Krisen oder Entwicklungsfragen umzugehen. Je nach Arbeitsfeld arbeiten sie eng mit Ärztinnen, Ärzten, Pflegefachpersonen, Sozialarbeitenden oder Lehrpersonen zusammen. Ein wichtiger Teil der Arbeit besteht zudem im Verfassen von Berichten, Gutachten und Krankengeschichten sowie in der Dokumentation des Behandlungsverlaufs.
Tagesdienst · Psychiatrische Klinik
Hinweis: Der dargestellte Tagesablauf ist ein Beispiel und dient zur Orientierung. Je nach Institution, Einsatzbereich und konkreter Situation kann der tatsächliche Arbeitsalltag davon abweichen.
Psychologinnen und Psychologen arbeiten mehrheitlich in einem regulären Tagesarbeitszeitmodell mit Kernarbeitszeiten, wie es in Kliniken, Beratungsstellen oder der Verwaltung üblich ist. Vollzeit entspricht in der Regel rund 41 bis 42 Wochenstunden, wobei Teilzeitpensen zwischen 50 und 90 Prozent im Berufsfeld weit verbreitet sind. In stationären Institutionen wie psychiatrischen Kliniken kann gelegentlich Pikettdienst für Kriseninterventionen anfallen, ein eigentlicher Schichtbetrieb wie in der Pflege ist jedoch unüblich. Wer in eigener Praxis arbeitet, gestaltet die Arbeitszeiten weitgehend selbstständig nach den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten.
Der Lohn hängt stark von Spezialisierung, Fachtitel, Arbeitgeber und Berufserfahrung ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Bruttolöhne in der Schweiz.
| Stufe | Bruttolohn |
|---|---|
| Ausbildung | |
| Berufseinstieg | CHF 6'000-7'500 brutto pro Monat |
| Mit einigen Jahren Berufserfahrung | CHF 7'500-9'000 brutto pro Monat |
| In Spezial- oder Führungsfunktion | CHF 9'500-12'500 brutto pro Monat |
Neben dem Grundlohn sind je nach Institution folgende Zulagen üblich:
Die Angaben sind Richtwerte, die effektive Entlöhnung variiert je nach Arbeitgeber, Kanton, Spezialisierung und Gesamtarbeitsvertrag.
Psychologinnen und Psychologen tragen in der Regel keine vorgeschriebene Berufskleidung, sondern gepflegte, professionelle Alltagskleidung, wie sie in Beratungs- und Bürotätigkeiten üblich ist. Die Institution stellt normalerweise keine spezielle Arbeitskleidung, ausser gegebenenfalls einem Ausweis oder Badge zur Identifikation innerhalb der Klinik. In stationären Bereichen von Spitälern oder psychiatrischen Kliniken gelten teilweise institutionsspezifische Hygienevorgaben, wenn direkter Kontakt zu medizinischen Behandlungsbereichen besteht. Spezielle Schutzkleidung ist für die eigentliche psychologische Tätigkeit nicht erforderlich.
Der Weg zur Psychologin oder zum Psychologen führt über ein universitäres Bachelorstudium in Psychologie von drei Jahren Vollzeit, gefolgt von einem Masterstudium von zwei weiteren Jahren Vollzeit. Voraussetzung ist eine gymnasiale Maturität oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Der Zugang zum Masterstudium ist an einzelnen Hochschulen zusätzlich beschränkt, je nach Notenschnitt des Bachelorabschlusses. Erst mit dem erfolgreichen Masterabschluss wird der gesetzlich geschützte Titel Psychologin oder Psychologe verliehen, ein Bachelorabschluss allein berechtigt nicht zur eigenständigen Berufsausübung.
Die Arbeitslosenquote von Psychologinnen und Psychologen liegt gemäss berufsberatung.ch unter dem Durchschnitt, und die Zahl offener Stellen ist in den letzten Jahren gestiegen, insbesondere für spezialisierte Fachpersonen in Klinischer Psychologie, Psychotherapie oder Neuropsychologie. Für Neuabsolventinnen und Neuabsolventen ohne Spezialisierung bleibt der Berufseinstieg aufgrund der grossen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt hingegen anspruchsvoll.
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ZH · Zürich · Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
ZH · Zürich · Schweizerische Epilepsie-Stiftung
Der Zugang zum Psychologiestudium erfolgt in der Regel über die gymnasiale Maturität oder eine gleichwertig anerkannte Vorbildung. Das Bachelorstudium dauert drei Jahre Vollzeit und vermittelt die wissenschaftlichen und methodischen Grundlagen der Psychologie. Im anschliessenden zweijährigen Masterstudium spezialisieren sich Studierende in einer Vertiefungsrichtung, etwa Klinische Psychologie, Neuropsychologie oder Arbeits- und Organisationspsychologie, und absolvieren erste fachpraktische Praktika. Erst der Masterabschluss berechtigt zur Führung des geschützten Titels Psychologin oder Psychologe. Wer später selbstständig psychotherapeutisch tätig sein möchte, benötigt zusätzlich eine mehrjährige, eidgenössisch oder von der FSP anerkannte Weiterbildung.
Psychologinnen und Psychologen arbeiten hauptsächlich in psychiatrischen Kliniken und Spitälern, in ambulanten Beratungsstellen sowie in schulpsychologischen Diensten. Weitere Arbeitgeber sind Sozialversicherungen, die öffentliche Verwaltung, Hochschulen und private Institutionen, zudem lassen sich viele Fachpersonen nach einigen Praxisjahren in eigener Praxis nieder.
Der Beruf bietet vielfältige Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung und beruflichen Weiterentwicklung. Für viele klinische Tätigkeitsfelder, insbesondere die eigenständige Psychotherapie, ist eine mehrjährige postgraduale Weiterbildung mit eidgenössischem oder von der FSP anerkanntem Fachtitel Voraussetzung.
Eine vier bis sechs Jahre dauernde, berufsbegleitende Weiterbildung führt zum eidgenössischen Fachtitel Psychotherapie und berechtigt zur eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit.
Weiterbildungen in Bereichen wie Kinder- und Jugendpsychologie, Neuropsychologie, Rechtspsychologie oder Gerontopsychologie ermöglichen eine gezielte Vertiefung und erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit zunehmender Erfahrung übernehmen Psychologinnen und Psychologen Leitungsfunktionen in Kliniken, Beratungsstellen oder Fachdiensten.
Nach abgeschlossenem Fachtitel eröffnen viele Psychologinnen und Psychologen eine eigene psychotherapeutische oder psychologische Praxis.
Das Bachelorstudium dauert drei Jahre und das anschliessende Masterstudium zwei weitere Jahre Vollzeit, insgesamt also rund fünf Jahre. Erst der Masterabschluss berechtigt zur Führung des geschützten Titels.
Nein, der Bachelorabschluss allein qualifiziert nicht für eine eigenständige Berufsausübung. Mit einem Bachelor sind lediglich Assistenzaufgaben unter fachlicher Aufsicht möglich.
Der Lohn liegt beim Berufseinstieg meist zwischen CHF 6'000 und 7'500 brutto pro Monat und steigt mit Erfahrung und Spezialisierung deutlich an. In Führungs- oder spezialisierten Fachfunktionen sind auch höhere Löhne möglich.
Ja, die selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit setzt eine mehrjährige, eidgenössisch oder von der FSP anerkannte Weiterbildung nach dem Masterabschluss voraus.
Ein direkter Quereinstieg ohne Psychologiestudium ist nicht möglich, da die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Personen mit einem verwandten Hochschulabschluss können unter Umständen über eine Passerelle oder ein Zweitstudium einsteigen.